Die Vogtei und die Sachsen


Neben Mainz war die Vogtei eng verbunden mit Sachsen. Status der Beziehung zwischen Sachsen und der Vogtei: Es ist kompliziert. 

Das hängt zusammen mit der Verbindung der Landgrafschaft Thüringen mit der Mark Meißen, also dem heutigen Sachsen. Als die Thüringer Landgrafen noch Thüringer waren, hatten diese Landgrafen herrschaftliche Ämter in Sachsen. 

Mittelalterliche Herrschaft war kompliziert. Herrscher hatten das Recht oder Ämter inne, von ihren Untertanen Steuern und Abgaben zu bekommen. Dafür schützen die Herrscher ihre Leute im Krieg, hatten Aufgaben der heutigen Polizei und sprachen Recht. Diese Rechte und Ämter konnten über das ganze deutsche Reich oder sogar Europa verteilt sein. Das kam durch Erbschaft, Tausch, Rechtsprechung, Belohnung, manchmal auch durch Krieg, meist aber durch Verträge.

Die echten Thüringer Landgrafen starben 1247 aus. Danach bekriegten sich Hessen und Sachsen bis 1264 um das Erbe der Thüringer Landgrafen. Als Ergebnis wurden die Herrscher Sachsens zu Thüringer Landgrafen. 

Die Landgrafschaft Thüringen, die mit Mainz und Hessen 1333 die Herrn von Treffurt besiegte, war zu dieser also schon sächsisch. 

Die Sieger erbten die Rechte der Treffurter Herren in der Vogtei. Die Erbengemeinschaft der drei Sieger hieß Ganerbschaft Treffurt.

Im Foto sehen wir den sächsisch Hof in Treffurt. Das war der Sitz des sächsischen Vertreters in der Ganerbschaft Treffurt. 

Die folgenden Teilungen innerhalb der Ganerbschaft Treffurt beziehen sich bis 1802 ausschließlich auf den Anteil der Ganerben an den ehemaligen Rechten der Treffurter in der Vogtei. 

Landesherr der Vogteier war von 987 bis 1802 der Mainzer Erzbischof. 

Die aufgeteilten Rechte der Treffurter wurden zwischen den Ganerben ständig verhandelt und ausgehandelt. Man könnte auch sagen, man hat sich um die Rechte gestritten. Und weil Rechte und Ämter immer Einnahmen brachten, stritten sich die Ganerben um ihre jeweiligen Anteile an diesen Einnahmen. Dazu holten sich die Ganerben auch juristischen Beistand.

Alle Rechte der Ganerben waren verhandelbar. Auch das Recht, zu bestimmen, ob in der Vogtei die Reformation eingeführt wird. Der Mainzer Erzbischof gab dieses Recht ab an Sachsen. Dafür bekam Mainz das Dorf Wendehausen, das vorher zu Treffurt gehört hatte. So kam Wendehausen zum katholischen Mainzer Eichsfeld. Und die Vogtei wurde evangelisch. 

Das Ergebnis der ständigen Verhandlungen unter den Ganerben waren Verträge. Kaum waren die unterschrieben, klagte ein Ganerbe gegen die anderen beiden oder zwei gegen einen.

Dazu kamen die verschiedenen Teilungen der Anteile an den ehemaligen Rechten der Treffurter. Die Gründe lagen in der großen Politik. 

1485 teilten die sächsischen Herrscher-Brüder Ernst und Albrecht ihr Erbe, also Sachsen, unter sich auf. Auch der sächsische Anteil an unsere Vogtei wurde geteilt. Es gab nun einen ernestinischen und einen albertinischen Anteil am Erbe der Treffurter. 

1588 ging der ernestinische Anteil an Hessen. Mainz besaß nun ein Drittel, das (albertinische) Sachsen ein Sechstel und Hessen die Hälfte. 

1736 gab Hessen seine Hälfte ab an Sachsen. Sachsen besaß nun zwei Drittel der ehemaligen Rechte der Treffurter in der Vogtei. 

1802 kam alles an das Königreich Westphalen unter Napoleons Bruder als König und schließlich 1813 an Preußen. Bis 1945 war die Vogtei komplett preußisch.